Sie möchten uns näher kennenlernen?
Unser Portal für Zusammenarbeit und Austausch
Am 31. Oktober 2023 läuft die Frist ab, um einen Antrag auf Beitrag zur Förderung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen bei der Autonomen Provinz Bozen einzureichen.
Anspruchsberechtigt sind Kleinstunternehmen (maximal 5 Beschäftigte, einschließlich Mitarbeiter, Inhaber und Gesellschafter, die regelmäßige Tätigkeiten im Unternehmen ausüben) in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus in der Provinz Bozen. Im Bereich Tourismus haben nur gastgewerbliche Tätigkeiten Zugang zum Zuschuss (Hotels, Residence, Berghütten, Pensionen, Restaurants, Bars). Ausgeschlossen sind hingegen Betriebe die Urlaub am Bauernhof bieten und solche die die Tätigkeit der Zimmer- und Wohnungsvermietung ausüben. Unternehmen im Bereich Landwirtschaft haben ebenfalls keinen Zugang zum Beitrag.
Der Beitrag wird in Höhe von maximal 60% auf eine Mindestausgabe von 2.000 Euro und eine Höchstausgabe von 10.000 Euro gewährt. Die förderfähigen Ausgaben müssen darauf abzielen, Technologien und digitale Prozesse zur Verbesserung und Implementierung von Geschäftsorganisationsmodellen, der Online-Präsenz des Unternehmens, E-Commerce-Formen sowie der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen einzuführen. Zu diesem Zweck sind folgende Ausgaben förderfähig:
Nicht förderfähig sind hingegen folgende Ausgaben:
Anträge müssen per PEC vor der Ausstellung von Ausgabenbelegen oder Zahlungen jeglicher Art eingereicht werden. Die Initiative muss mindestens im Jahr 2023 gestartet werden, daher muss zumindest eine Ausgabenquittung im Jahr 2023 ausgestellt werden.