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Für das Jahr 2024 sind verschiedene Beiträge für Investitionen im Agrarsektor vorgesehen. Es stehen Mittel aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR), Beiträge der Autonomen Provinz Bozen, Beiträge des INAIL und Steuergutschriften zur Verfügung.

PNRR-BEITRÄGE

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1188 vom 29.12.2023 wurden die Kriterien zur Gewährung von Beiträgen für die Modernisierung landwirtschaftlicher Maschinen veröffentlicht. Die Beiträge werden mit Mitteln aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) finanziert und sollen der Einführung von Präzisionslandwirtschaftstechniken dienen.

Es sind Beiträge von 65% (für alle landwirtschaftlichen Betriebe) bis zu 80% (für Junglandwirte bis zum 41. Lebensjahr und in den ersten 5 Jahren nach der Betriebsgründung) für den Kauf folgender Güter vorgesehen:

  • Maschinen und Ausrüstungen für die Präzisionslandwirtschaft, die mit ähnlichen Systemen wie die Güter von Industrie 4.0 ausgestatten sein müssen. Falls diese mit einem Motor ausgestattet sind, muss dieser elektrisch oder mit Biomethan betrieben werden (z. B. elektrische Mäher, Heukräne, usw.);
  • Hochtechnologische und automatisierte Maschinen und Ausrüstungen für den Bereich der Tierhaltung;
  • Ersatz von geländegängigen Fahrzeugen für Landwirtschaft und Tierhaltung durch Fahrzeuge mit Elektro- oder Biomethanantrieb;
  • Innovative Bewässerungs- und Wassermanagement-Systeme.

Die zulässige Mindestausgabe beträgt 5.000 Euro, während die zulässige Höchstausgabe für Maschinen und Ausrüstungen 35.000 Euro und für geländegängige Fahrzeuge 70.000 Euro beträgt.

Der Antrag auf Fördermittel kann ab dem 01.02.2024 und bis zum 31.03.2024 elektronisch über das Portal des nationalen landwirtschaftlichen Informationssystems (SIAN) gestellt werden. Der Antrag ist sehr aufwendig und brauch Zeit zur Erstellung, da verschiedene Unterlagen dem Ansuchen beigefügt werden müssen.

LANDESBEITRÄGE

Die Autonome Provinz Bozen hat die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Beiträge für den Kauf von folgenden Geräten wieder eröffnet:

  • Transporter und Zweiachsen-Mähmaschinen;
  • Motormäher;
  • Heuschwader, Heuwender und Heuschieber für Motormäher;
  • Futterladewagen;
  • Anlagen für interne Mechanisierung (Systeme und Anlagen für Stall und Scheune).

Der Beitragssatz variiert zwischen 20% und 30%, jeweils mit verschiedenen maximalen zugelassenen Spesen. Die Anträge müssen bis zum 31.03.2024 per PEC eingereicht werden.

Neben den speziell für den Agrarsektor vorgesehenen Beiträgen sind auch Beiträge für Unternehmen zur Energieeffizienz vorgesehen. So ist beispielsweise ein Beitrag von 20% für die Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen, die für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms bestimmt sind. Für solche Beiträge muss der Antrag bis zum 31.05.2024 per PEC eingereicht werden.

INAIL-AUSSCHREIBUNG

Mit der ISI 2023-Ausschreibung gewährt die INAIL die üblichen Beiträge für den Kauf von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Traktoren und/oder landwirtschaftlichen Maschinen. Die neuen Maschinen müssen bestimmte Sicherheits- und Emissionsmindestanforderungen erfüllen.

Der Beitrag wird auf zugelassene Spesen gewährt, die 80% des Listenpreises jedes landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Traktors oder jeder landwirtschaftlichen Maschine entsprechen.

Mit dieser neuen Ausschreibung wurden die Beiträge im Vergleich zu den Vorjahren erheblich erhöht. Der Beitrag beträgt 65% (vorher 40%) der zugelassenen Spesen für normale landwirtschaftliche Betriebe und 80% (vorher 50%) für Junglandwirte unter 40 Jahren, wobei der maximale Beitrag 130.000 Euro sein kann.

Die INAIL wird bis Februar den Zeitplan für die Einreichung der Anträge auf Beitragsgewährung veröffentlichen, die voraussichtlich im Herbst mit einem "click day" vergeben werden.

STEUERGUTSCHRIFTEN

Die Steuergutschrift für den Kauf von Investitionsgütern Industrie 4.0 bleibt vorerst unverändert und beträgt weiterhin 20% für die Jahre 2024 und 2025.

Jedoch wird auf den "Plan Transition 5.0" gewartet, der voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2024 genehmigt werden soll. Dieses neue Dekret sollte eine Erhöhung der Steuergutschrift auf bis zu 40% für Investitionsprojekte vorsehen, die zu einer Energieeinsparung führen. Zu den förderfähigen Investitionen sollten auch solche für die Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch gehören.

BEITRAG "NUOVA SABATINI"

Der Zinszuschuss "Nuova Sabatini" ist vorgesehen, um den Zugang zu Krediten für Investitionen in Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen, Hardware, Software und digitale Technologien zu erleichtern. Der Beitrag beträgt 2,75% für normale Investitionen und 3,575% für Investitionen in Investitionsgüter Industrie 4.0 und grüne Investitionen zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit von Produkten und Produktionsprozessen. Der Beitrag wird im Zusammenhang mit einem Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 5 Jahren gewährt.

Daher beträgt der tatsächliche Beitrag etwa 7,7% für normale Investitionen und 10% für Investitionen in Industrie 4.0 und grüne Investitionen.

KUMULIERBARKEIT DER BEITRÄGE

In Bezug auf die Kumulierbarkeit der Beiträge ist es erforderlich, die Bestimmungen zu prüfen, die die verschiedenen Anreize eingeführt haben. Tatsächlich ist die Kumulierung verschiedener Beiträge möglich, sofern dies nicht durch die maßgebliche Gesetzgebung untersagt ist. Die Grenze für die Kumulierung der Beiträge wird jedoch immer durch die Kosten der Investition selbst bestimmt, die nicht durch die gewährten Beiträge überschritten werden dürfen.

Es ist daher erforderlich, die Möglichkeit der Kumulierung der verschiedenen Beiträge von Fall zu Fall zu prüfen.